Gesetz für Zeitarbeit geändert

Gesetz für Zeitarbeit geändert

Spätestens seit der Bankenkrise im Jahre 2008 und der daraus resultierenden Weltwirtschaftskrise mussten viele Abreitnehmer einstecken. Nicht nur Gehaltskürzungen, auch Zeitarbeit waren häufige Folgen. Im Allgemeinen ist die Zeitarbeit eine effektive Alternative, um die schwierigen Jahre in einem Unternehmen bestmöglich zu überbrücken. Schwierig wird es jedoch, wenn immer mehr Unternehmer dazu neigen, ihre Festangestellten zu entlassen, und später als Leiharbeiter, mit einem sehr viel geringerem Gehalt, wieder einzustellen. Dieser Trend hat sich jedoch leider in den letzten Jahren immer mehr in der Wirtschaftslandschaft etabliert.

Aus diesem Grund wurde am 25.03.2011 eine Neufassung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verabschiedet. Dieses Gesetz sieht ab sofort eine Drehtürklausel für Leiharbeiter vor, die zuvor in dem Unternehmen noch festangestellt waren. Nach diesem Gesetz ist es nun verboten, die Stammbelegschaft zu entlassen und zu einem späteren Zeitpunkt zu wesentlich schlechteren Arbeitsbedingungen als Leiharbeiter wieder einzustellen. Dier vereinte Dienstleistungsgesellschaft oder kurz ver.di ist im Moment mit den Ergebnissen noch unzufrieden, da sie unzureichend seien. Weitere Gesetze sind aber vorgesehen, um auch den Mindestlohn während der Zeitarbeit strenger zu kontrollieren.

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